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Gesetzesevaluation des IZG-SH abgeschlossen

Eine Person sitzt vor einem Laptop mit digitalen Symbolen für Justiz und Akten.

Das FÖV hat das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) evaluiert. Es wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung und zur Entlastung der Verwaltung entwickelt.

Die Evaluation des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) wurde vom FÖV im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport durchgeführt. Das IZG-SH regelt den freien Informationszugang und verpflichtet Landesbehörden seit 2017 zur proaktiven Veröffentlichung bestimmter Inhalte. Gleichzeitig wurde ein Evaluationsparagraph eingeführt, dessen Ergebnisse 2025 dem Landtag vorgelegt werden sollen.

Das FÖV erhielt im Februar 2022 den Auftrag zur Evaluation der Veröffentlichungspflicht; im April 2024 wurde dieser auf das gesamte IZG-SH ausgeweitet.

Im Rahmen der Untersuchung wurden folgende Schwerpunkte betrachtet:
1. die Nutzung des Informationszugangs und des Transparenzportals,
2. der Vergleich des IZG-SH mit anderen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen,
3. die Abgrenzung zu Vertraulichkeitsregelungen sowie die einschlägige Rechtsprechung,
4. der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Informations- und Veröffentlichungspflichten.

Die Evaluation folgte einem interdisziplinären Ansatz der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Datengrundlagen waren Metadaten und Nutzungsdaten des Transparenzportals, eine Befragung aller Landesbehörden sowie Interviews mit Behördenmitarbeitenden und der Landesbeauftragten für Informationszugang. Ergänzt wurde dies durch eine Text-Mining-Analyse häufig abgerufener Inhalte.

Auf dieser Basis wurden Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung und zur Entlastung der Verwaltung entwickelt.

Kontaktperson

Forschungsreferentin

– Cornelia Strauß

Telefon: +49 6232 654-370