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Gesetzesevaluation des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Eine Person sitzt vor einem Laptop mit digitalen Symbolen für Justiz und Akten.
Laufzeit: 15.02.2022 - 31.10.2025 | Finanzierung: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein regelt das Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen. Neben dem individuellen Antrag auf Informationszugang besteht seit der Gesetzesänderung im Mai 2017 auch eine proaktive Veröffentlichungspflicht der Landesbehörden für bestimmte Informationen (z. B. Richtlinien, Runderlasse, Verträge, Gutachten, Statistiken). Mit der Gesetzesänderung wurde zudem ein Evaluationsparagraph eingeführt, der eine Überprüfung der Auswirkungen dieses Gesetzes mit wissenschaftlicher Unterstützung vorsieht. Der Landtag soll 2025 über die Ergebnisse informiert werden. 

Das FÖV wurde im Februar 2022 mit der Evaluation der proaktiven Veröffentlichungspflicht beauftragt; im April 2024 wurde der Auftrag auf die Evaluation des gesamten IZG-SH erweitert. Auftraggeber ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (vormals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein).

Die Evaluation befasste sich mit der Nutzung des Informationszugangs und des Transparenzportals, einer Gegenüberstellung der Regelungen des IZG-SH mit denen anderer Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze, möglichen Konflikten mit Vertraulichkeitsregelungen sowie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts. Im Fokus standen insbesondere der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Informations- und Veröffentlichungspflichten sowie die Identifikation von Möglichkeiten zur Unterstützung der Verwaltung bei verschiedenen aktuellen oder möglichen zukünftigen Problemen. 

Die Untersuchung folgte einem interdisziplinären Ansatz nach dem Vorgehen einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Rechts-, sozial- und verwaltungswissenschaftliche Perspektiven wurden kombiniert und verschiedene Methoden empirischer Sozialforschung angewendet. Die Datengrundlage bildeten über eine API abgerufene Metadaten und bereitgestellte Nutzungsdaten des Transparenzportals, eine Befragung aller Landesbehörden sowie Interviews mit Behördenmitarbeitenden und der Landesbeauftragten für Informationszugang. Neben statistischen Auswertungen erfolgte eine Text-Mining-gestützte Identifikation häufig nachgefragter auf dem Portal veröffentlichter Inhalte. Aus den rechtswissenschaftlichen Gutachten sowie den empirischen Erkenntnissen wurden Empfehlungen u. a. zur Unterstützung der Verwaltung abgeleitet.

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Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

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