Evaluierung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Das FÖV evaluiert die höheren Wertgrenzen und das neue Pilotprojekt für die Vergabe von Direktaufträgen an Start-ups der VwV Beschaffung Baden-Württemberg und analysiert deren Wirkungen.
Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) regelt in Baden-Württemberg die entgeltliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen. Die VwV Beschaffung wurde im Juli 2024 neu gefasst. Dabei wurden höhere Wertgrenzen für bestimmte Verfahrensarten eingeführt und erstmals ein Pilotprojekt für innovationsfreundliche Vergabe an Start-ups aufgenommen. Für beide Regelungen ist eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beauftragte das FÖV im November 2025 mit der Durchführung der Evaluierung.
Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Schwerpunkte betrachtet:
- die Beteiligung von Start-ups an der Vergabe öffentlicher Aufträge,
- die Anwendung der neuen, höheren Wertgrenzen,
- die bürokratische Belastung für Vergabestellen, Unternehmen und Start-ups,
- die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Die Evaluation folgt einem interdisziplinären Ansatz der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Als Datengrundlage dienen quantitative und qualitative Methoden, um die Perspektiven der relevanten Stakeholder – insbesondere Vergabestellen, Unternehmen und Start-ups – angemessen zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen entwickelt, die dem Auftraggeber realistische Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und evidenzbasierte Entscheidungen über Verstetigung, Abschaffung oder Anpassung der Regelungen ermöglichen.
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