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Evaluierung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

 Startup sorgt mit Innovationen für weltweite Kundenvernetzung

Das FÖV evaluiert die höheren Wertgrenzen und das neue Pilotprojekt für die Vergabe von Direktaufträgen an Start-ups der VwV Beschaffung Baden-Württemberg und analysiert deren Wirkungen.

Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) regelt in Baden-Württemberg die entgeltliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen. Die VwV Beschaffung wurde im Juli 2024 neu gefasst. Dabei wurden höhere Wertgrenzen für bestimmte Verfahrensarten eingeführt und erstmals ein Pilotprojekt für innovationsfreundliche Vergabe an Start-ups aufgenommen. Für beide Regelungen ist eine Evaluierung zum Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg beauftragte das FÖV im November 2025 mit der Durchführung der Evaluierung.

Im Rahmen der Untersuchung werden folgende Schwerpunkte betrachtet:

  1. die Beteiligung von Start-ups an der Vergabe öffentlicher Aufträge,
  2. die Anwendung der neuen, höheren Wertgrenzen,
  3. die bürokratische Belastung für Vergabestellen, Unternehmen und Start-ups,
  4. die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Die Evaluation folgt einem interdisziplinären Ansatz der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Als Datengrundlage dienen quantitative und qualitative Methoden, um die Perspektiven der relevanten Stakeholder – insbesondere Vergabestellen, Unternehmen und Start-ups – angemessen zu berücksichtigen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen entwickelt, die dem Auftraggeber realistische Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und evidenzbasierte Entscheidungen über Verstetigung, Abschaffung oder Anpassung der Regelungen ermöglichen.

Kontaktperson:

Forschungsreferentin

– Cornelia Strauß

Telefon: +49 6232 654-370