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Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (1. Phase)

Transformation der Verwaltung Laufzeit: 01.11.2011 – 30.11.2013 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz

Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören

  • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
  • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
  • Auskunft über die Telekommunikation,
  • Auskunft über Nutzungsdaten,
  • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
  • Funkzellenabfrage,
  • besondere Formen des Datenabgleichs.

 

Das FÖV wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt. Der Abschlussbericht wurde im Jahr 2013 vorgelegt.

 

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

Telefon: +49 6232 654-387