Evaluation der Neuorganisation der Bundespolizei – Bundespolizeipräsidium
Im Hinblick auf die Entwicklung neuer und die Zunahme bereits bestehender Herausforderungen für die Bundespolizei ergibt sich die Notwendigkeit, den damit verbundenen Aufgaben auch in Zukunft vor dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist die Bundespolizei durch das Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 26.02.2008 neu strukturiert worden, um durch eine Verschlankung und Steigerung von Effizienz und Flexibilität der Organisation, die operative Arbeit der Bundespolizei und insbesondere deren Präsenz zu steigern (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6291). Zur Erreichung dieser Ziele ist u. a. das Bundespolizeipräsidium in Potsdam als Bundesoberbehörde eingerichtet worden, die die Arbeit der gesamten Bundespolizei steuert und verantwortet.
Diese Neuorganisation der Bundespolizei wird einer umfassenden Evaluierung hinsichtlich des Grades der Erreichung der verfolgten Ziele, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit unterzogen. Das FÖV ist in diesem Zusammenhang vom Bundesministerium des Innern (BMI) damit beauftragt worden, die Einrichtung des Bundespolizeipräsidiums zu evaluieren. Im Wesentlichen ging es bei dem Evaluationsvorhaben darum zu überprüfen, ob die mit der Schaffung der neuen Bundesoberbehörde verfolgten Ziele erreicht wurden. Die Evaluation wurde im Sommer 2012 abgeschlossen.
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