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Die paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung des Europarats
Ein Europäisches Verwaltungsrecht jenseits der Europäischen Union?
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In: Verwaltungsarchiv 112, S. 309-343.
Der Beitrag stellt die verwaltungsrechtlichen Grundsätze vor, die in Europaratsabkommen, den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, der Beschlusspraxis von Einrichtungen des Europarates (wie der »Venedig Kommission«) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Ausdruck kommen. Er erläutert, welche Bedeutung diesen Grundsätzen für das nationale Verwaltungsrecht der 47 Mitglied-staaten des Europarates (insbesondere auch für Deutschland) zukommt.