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Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen
In den letzten Jahren wurde in zunehmendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Rechtsetzung wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulierungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechtsoptimierung, das immer wieder als Kernelement einer solchen Vorgehensweise genannt wird, ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergangenheit wieder zunehmend Fragen zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen rechtlicher Regelungen – insbesondere im Sicherheitsbereich – in den Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der datenschutzrechtlichen Folgen beschäftigt.
Vertane Chance: Die Cookie-Prüfung der deutschen Datenschutzbehörden lässt das Thema „Dark Patterns“ liegen
Nach dem sich die Rechtslage um die Einwilligung in die Nutzung von Cookies vor allem nach den Entscheidungen des EuGH (Planet49) und BGH (Cookie-Einwilligung II) scheinbar aufgeklart hat, sind die Datenschutzbehörden der Länder nun einen Schritt in Richtung Kontrolle gegangen.
Automatisch erlaubt?
Die Autorengruppe um Prof. Dr. Mario Martini zeigt in unserer Studie „Automatisch erlaubt? Fünf Anwendungsfälle algorithmischer Systeme auf dem juristischen Prüfstand“, dass der bestehende deutsche Rechtsrahmen und übergreifende europäische Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dem Einsatz von Algorithmen bereits klare Grenzen setzen.
Datenschutz
Dieses Lehrbuch behandelt schwerpunktmäßig technische Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Dazu werden grundlegende Verfahren der Anonymisierung und der Gewährleistung von Anonymität im Internet (z. B. Tor) vorgestellt.
Digitalisierte Verwaltung - Vernetztes E-Government
Das Handbuch behandelt das Verhältnis von Digitalisierung und Verwaltung auf der Basis der aktuellen Rechtslage unter Einschluss der Datenschutz-Grundverordnung.
Digitale Versammlungsbeobachtung
Neuere Beobachtungsformen reichen von Bodycams über Drohnen und Smart Cams bis hin zu Social Media Monitoring. Die Arbeit ordnet diese in das normative Koordinatensystem zwischen grundrechtlichen Verbürgungen sowie einfachgesetzlichen datenschutz- und polizeirechtlichen Vorgaben ein.
Dr. Jonas Botta | Forschungsreferent
Als Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung gehöre ich dem Themenbereich „Digitalisierung“ unter der Leitung von Prof. Dr. Mario Martini an. Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht sowie im Recht der Digitalisierung. In meiner wissenschaftlichen Arbeit widme ich mich vornehmlich folgenden Themenfeldern: Technologieregulierung (insbesondere Künstliche Intelligenz), Datenschutz und Datennutzung, Verwaltungsdigitalisierung, demokratische Resilienz und öffentliche Sicherheit. Weiterführende Informationen zu meinem bisherigen Werdegang sowie eine Übersicht über meine aktuellen Publikationen finden Sie unten.