Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Mit dem Entwurf soll das Ziel verfolgt werden, förderungsbedürftige Auszubildende besser zu erreichen und dadurch die Chancengerechtigkeit im Bereich der individuellen Bildungsfinanzierung zu stärken. Der Entwurf reagiert damit auf kontinuierlich sinkende Gefördertenzahlen, um finanzielle Hürden als ausschlaggebenden Grund für den Verzicht einer Ausbildung auszugleichen.
Focusing on a relatively neglected, but in times of globalization even more important aspect, the influence of cultural characteristics on innovativeness, we apply different econometric models to test for links between cultural tightness and looseness on the one hand, and national innovativeness on the other hand. We find that cultural tightness — in the sense of homogenous and intolerant societies — has a negative link to national innovativeness, while cultural looseness — in the sense of tolerant and diverse societies — displays a positive link to national innovativeness.
Der zweite Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check zieht Bilanz aus den Erfahrungen in der 19. Legislaturperiode. Zum ersten Mal wurden in diesen vier Jahren Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft.
Further PublicationsVeröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Das Buch stellt die Ergebnisse der vom FÖV durchgeführten Langzeitevaluationen der beiden baden-württembergischen Regelungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der VwV ÖB und des UVwG, dar.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll § 219a StGB aufgehoben werden. Dadurch soll der Zugang zu fachgerechter medizinischer Information und Versorgung für Frauen, welche einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, vereinfacht und die freie Wahl einer Ärztin oder eines Arztes erleichtert werden.
Mit dem Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung soll die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den jeweils geltenden Mindestlohn angepasst werden, sodass Menschen in einem Minijob ihre Arbeitszeit aufgrund einer Mindestlohnerhöhung nicht reduzieren oder anpassen müssen, um weiterhin geringfügig beschäftigt zu sein.
Ziel der Arbeitsbedingungenrichtlinie ist es, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen, „indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert und […] die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird“. Durch die Umsetzung in deutsches Recht sollen die in der Arbeitsbedingungenrichtlinie festgelegten Rechte und Pflichten ab Inkrafttreten auf alle Arbeitsverhältnisse angewendet werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn verfolgt angesichts der steigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten das Ziel, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine angemessene Lebensgrundlage bzw. einen angemessenen Mindestschutz zu gewährleisten.