Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es, einen kohärenten Gesamtansatz für die gezielte und gesteuerte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften zu schaffen, da der Wirtschaftsstandort Deutschland aufgrund des Fachkräftemangels auf diese angewiesen ist.
Für die einen sind sie der Katalysator der Wirtschaft 4.0, für die anderen ein Bremsklotz, der Startups am „Erwachsenwerden“ hindert: Regulatorische Sandkastenmodelle.
Jan Zerche
Further PublicationsBeitrag zu einem Online-Periodikum
Die Bundesregierung hat sich den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verschrieben. Teil der entwicklungspolitischen Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist es, nachhaltige globale Lieferketten zu fördern.
Das Wohngeldstärkungsgesetz hat das Ziel, dass wieder mehr Personen Wohngeld empfangen können. Die festgestellte Abnahme der empfangsberechtigten Haushalte beruht u.a. auf dem Anstieg von Einkommen, welcher jedoch nur dem Ausgleich der Verbraucherpreisentwicklung dient, dabei aber zu einer Minderung oder dem gänzlichen Verlust des Anspruches auf Wohngeld führt. Weiterhin soll die Höhe der Leistung an die aktuellen Entwicklungen des Wohnungsmarktes, die zu fortlaufend steigenden Mieten führen, angepasst werden.
Mit dem Gesetz soll Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, ein besserer Zugang zu Ärztinnen und Ärzten sowie zu sachlichen und zuverlässigen Informationen gewährleistet werden. Zudem soll Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Rechtssicherheit in Bezug auf die Informationen, die sie öffentlich bereitstellen dürfen, gegeben werden.
Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz werden die BAföG-Sätze an aktuelle Entwicklungen angepasst und das Ziel verfolgt, förderungsberechtigte Personen wieder besser zu erreichen. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Bedarfssätze in zwei Stufen, jeweils zum Wintersemester bzw. zum Schuljahresbeginn, vor. 2019 werden diese Sätze um fünf Prozent und 2020 um zwei Prozent angehoben.
Der Gesetzentwurf schlägt eine Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten vor und soll das bisherige Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16. Juni 1998 ersetzen. Ziel ist es, das Studium und die Ausbildung inhaltlich und strukturell an die Bedarfe zukünftiger Psychotherapeutinnen und -therapeuten anzupassen und so auch für Patientinnen und Patienten eine angemessene psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags wird das durchschnittliche sächliche Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen gewährleistet. Insbesondere Alleinerziehende können durch die Neuregelung häufiger anspruchsberechtigt sein, da ihnen weniger Einkommen des Kindes auf den Kinderzuschlag angerechnet wird.