Wahrung der Interessen von Bund und Ländern

Der Institutsverwaltungsrat wahrt die Interessen von Bund und Ländern, die das Institut gemeinsam tragen. Er setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes sowie je einem Vertreter der übrigen Bundesländer. Das Gremium nimmt die gemeinsame Aufsichtsfunktion durch die Träger des Forschungsinstituts wahr und beschließt über das Leitbild, das Forschungsprogramm und den Haushalt des FÖV. Daneben ist er für Maßnahmen der Qualitätssicherung zuständig.

sitzende Person von hinten mit einer Brille in der Hand

Ihm gehören die folgenden Mitglieder an: