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Wissenschaftliche Begleitung einer Evaluierung von Vorschriften des Sechsten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020

Transformation der Verwaltung Laufzeit: 01.05.2021 - 30.11.2021 | Finanzierung: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Durch das 6. Kommunalvorschriften-Änderungsgesetz wurden in die Gemeindeordnung (§ 35 Abs. 3), die Landkreisordnung (§ 28 Abs. 3) sowie die Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz (§ 7 Abs. 4) Bestimmungen eingefügt, die die Möglichkeit eröffnen, dass die kommunalen Gremien bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen ihre Beschlüsse auch in Video- oder Telefonkonferenzen oder in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren treffen können. Die Geltungsdauer der Regelung wurde durch das erwähnte Gesetz vom 17.12.2020 bis zum 31.3.2022 verlängert. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz führte bis November 2021 eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung durch, um den Zielerreichungsgrad der Vorschriften zu überprüfen, Erkenntnisse zum Vollzug zu erlangen sowie um in der Folge Verbesserungspotentiale entwickeln zu können. Das FÖV begleitete diese retrospektive Evaluation wissenschaftlich bei Konzeption, Durchführung sowie Datenerhebung einer standardisierten Befragung bei allen kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz. Weiter wurden durch das FÖV leitfadengestützte Interviews durchgeführt, in denen Gremienvorsitzende und -mitglieder zu ihren Erfahrungen mit digitalen Ratssitzungen befragt wurden.

Die Ergebnisse aus der Onlinebefragung sowie den Interviews wurden anschließend vom Innenministerium Rheinland-Pfalz ausgewertet und in einen Evaluationsbericht verfasst. Das FÖV begleitete das Ministerium dabei mit fachlicher Expertise.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

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