Transformationsanforderungen und Aufgabenerfüllung der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Wie kann eine leistungsfähige Umweltverwaltung angesichts von Fachkräftemangel und wachsenden Herausforderungen und Aufgaben neu aufgestellt werden?
Vor dem Hintergrund steigender Aufgabenlasten und zukünftiger Transformationsherausforderungen für die nordrheinwestfälische Umweltverwaltung, die auch durch Europäische und Bundesgesetzgebung induziert werden, soll in einer Situationsanalyse die gegenwärtige Leistungsfähigkeit der nordrheinwestfälischen Umweltverwaltung in den Bereichen der Umwelt- und Naturschutzverwaltung evaluiert werden. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, in welchen Bereichen der Umweltverwaltung NRW eine Aufgabenerfüllung nicht hinreichend gewährleistet ist und in welchen Bereichen in den kommenden Jahren erhöhte Anforderungen an die Umweltverwaltung NRW gestellt werden. In einem vorausgegangenen Gutachten wurde bereits der Ist-Stand des Personals in NRW mit vergleichbaren Bundesländern verglichen und eine deutlich geringere Personalausstattung festgestellt. Das Gutachten soll einen im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode vereinbarten möglichen Stellenaufbau zur Stärkung der Umweltverwaltung begleiten und diejenigen Felder identifizieren, in denen Leistungsdefizite bestehen bzw. besondere zukünftige Bedarfe zu erwarten sind.
Dabei geht es erstens um eine evidenzbasierte Identifikation von Bereichen, in denen gegenwärtig eine nicht hinreichende Aufgabenerfüllung festzustellen ist, sowie um eine Erfassung der Bedarfe für eine angemessene Aufgabenerfüllung. Zweitens sollen die absehbaren Transformationsanforderungen ermittelt werden. Dies betrifft sowohl das bestehende Aufgabenportfolio als auch Aufgaben, die auf die Umweltverwaltung als Transformationsfolgen zukommen werden. Drittens sollen Potenziale für einen möglichst optimalen Einsatz des verfügbaren Personals unter Berücksichtigung von Effizienz und Effektivität identifiziert werden. Viertens sollen Empfehlungen zur Bewältigung der Herausforderungen entwickelt werden und fünftens sollen eine Begleitung des MUNV bei der Umsetzung möglicher Handlungsschritte unter Berücksichtigung der Erfahrungen vergleichbarer Verwaltungen erfolgen.
Untersuchungsbereich sind Vollzugsbereiche in den Kernaufgabenfeldern des gesamten klassischen Umwelt- und Naturschutzes auf den administrativen Ebenen der obersten und oberen Behörden sowie der Unteren Behörden auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.
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