Public Values und Attraktivität des öffentlichen Dienstes im europäischen Vergleich
Teilprojekt von Public Value
Im Zentrum der Public Values, vereinfacht verstanden als die von den Bürgern für das Gemeinschaftsleben als förderlich erachteten Prinzipien, steht die Gemeinwohlorientierung staatlichen Handelns. Diese wird ihrerseits durch eine Reihe von Grundsätzen wie Verfassungs- und Gesetzestreue, Loyalität zum Dienstherrn und Leistungsdenken gesichert und gefördert, die daher in einem weiteren Sinne ebenfalls als Public Values betrachtet werden können. Die Gemeinwohlorientierung des öffentlichen Dienstes kann inzwischen durchaus als gemeineuropäischer Grundsatz angesehen werden. Dieses Bekenntnis zu Public Values ist bei aller Verschiedenheit der verwaltungskulturellen Einbettung, als Alleinstellungsmerkmal des öffentlichen Dienstes zu betrachten und als roter Faden bei der vorliegenden Untersuchung über seine Attraktivität heranzuziehen.
Eine echte Zäsur in Sachen Public Values des öffentlichen Dienstes kann in der Ära des New Public Management (NPM) in den 1990er Jahren erblickt werden. Damals hat sich ein Konzept durchgesetzt, das insbesondere öffentliche Führungskräfte nicht mehr als Bürokraten, sondern als leistungsorientierte Humanressourcen ansah und Effizienz, Leistungs- und Erfolgskontrolle sowie „Kundenorientierung“ hervorhob. Einen Schwerpunkt der Analyse soll daher die Erörterung von Public Values im Zusammenhang mit einer Führungsaufgabe im öffentlichen Sektor darstellen. Es soll der Frage nach der allgemeinen Erwartung gegenüber Managern im öffentlichen Sektor, nach deren ethischem commitment sowie nach den optimalen institutionellen Voraussetzungen für ein value-based management nachgegangen werden. Zusätzlich sollen die Rolle von soft law sowie das Verhältnis zwischen dem Verwaltungsinnenrecht (Verwaltungsvorschriften, Ministerialrundschreiben, usw.) und den Bestimmungen mit Außenwirkung untersucht werden.
Der Vergleich soll anhand konkreter Beispiele hervorheben, wie ein bislang abstrakter Gedanke wie derjenige der Gemeinwohlverpflichtung in ausgewählten europäischen Staaten konkret in Erscheinung getreten ist. Trotz der Abschaffung gewisser mit dem Beamtenstatus verbundener „Privilegien“ soll erörtert werden, ob Public Values im Rahmen eines „Sonderarbeitsrechts“ weiterhin zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes beitragen. Die vergleichende Betrachtung soll Denkanstöße für die korrekte Einordnung von Public Values in der gelebten Praxis bieten sowie die Ermittlung nachzuahmender Benchmarks ermöglichen.