Konzept zur Entwicklung eines Werkzeugs zur Gesetzesfolgenabschätzung für die Erfassung sonstiger Kosten von Unternehmen

Im Zentrum der quantitativen Folgenabschätzung von Bundesgesetzen steht die Erfassung des Erfüllungsaufwandes, der bei Regelungsentwürfen der Bundesregierung zum Kabinettsentwurf angegeben werden muss. Er stellt nach § 2 NKRG „den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen“ dar. Die genauen Spezifikationen des Erfüllungsaufwands werden im „Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung“ dargestellt. Hier werden jedoch manche Kosten nicht einbezogen, die durchaus große wirtschaftliche Belastungen für betroffene Unternehmen darstellen können. Daher hat die gemeinnützige Stiftung Familienunternehmen das FÖV beauftragt, Kosten zu identifizieren, die in der derzeitigen Praxis bei der Erfüllungsaufwandsschätzung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Studie mit den Ergebnissen des Projekts wurde am 30.11.2018 in Berlin präsentiert.
Der Bericht ist hier abrufbar.
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