Projekte

Juristische Aspekte der Sicherheit in urbanen Räumen (OPMOPS)

Laufzeit: 01.09.2017 – 31.12.2020 | Finanzierung: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Kooperationspartner: TU Kaiserslautern, Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, virtualcitySystems GmBH (Berlin), Université de Haute-Alsace, INRIA (Institut National de Recherche dédié au numérique, Rennes), Centre de Recherche de l’École des Officiers de la Gendarmerie Nationale, ONHYS (Biot)

Versammlungen bewegen sich in einem grundrechtlich sensiblen Handlungsumfeld. Einerseits genießen die Veranstaltungen sowie ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer via Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 GG besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Andererseits gehen sie mit einem erhöhten Konfliktpotenzial einher – sei es aufgrund von Gegenveranstaltungen, dem Kontakt mit der Öffentlichkeit sowie der oftmals divergierenden Meinungen innerhalb der Teilnehmerkreise. Nur eine strategisch kluge und rechtlich abgesicherte Planung und Durchführung gewährleisten die Sicherheit sowohl der teilnehmenden Personen als auch Dritter. Das Ziel der Verbundpartner im Gesamtprojekt war es, ein entscheidungsunterstützendes Einsatzsystem (DSS) sowohl für die Vorbereitungsphase wie auch im Krisenmanagement von Veranstaltungen mit hohem Konfliktpotenzial zu entwickeln.

Neben Vorschlägen zum Verlauf einer sicheren Demonstrationsroute, kann das System auch eine möglichst effektive Positionierung von Kameraeinheiten der Polizei berechnen. Es fließen jedoch keine Daten, die Kamers erhoben haben, in das System ein; eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch das System selbst findet daher nicht statt. Gleichwohl wirft die grundsätzliche Möglichkeit der Polizei, Kameras einzusetzen, die Frage nach den grund- und europarechtlichen Grenzen der Technologie auf. Zugleich gehören neue Kamerasysteme wie Drohnen, Bodycams und Smartcams bei den Sicherheitskräften anderer Länder längst zum Standardrepertoire der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Im deutschen Sicherheitsrecht hat sich jedoch seit den 1980er Jahren eine hohe Sensibilität für die Gefährdung der Grundrechte durch staatliche Überwachung herausgebildet. Zusammen mit den europarechtlich determinierten Vorgaben des modernen Datenschutzrechts, ist es das Grundgesetz, das staatlicher Überwachungstechnologie Grenzen zieht.

Die Arbeit des Drittmittelprojekts am FÖV Speyer fügte sich in das Gesamtvorhaben als rechtswissenschaftlicher Beitrag ein. Die technische Entwicklung vorbereitend und fortwährend begleitend, analysierte das Teilvorhaben den Grundkonflikt zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden (neben zwei spezifischen Aufsätzen zum polizeilichen Drohneneinsatz bzw. zu Versammlungen in der Coronapandemie) in einer Monographie veröffentlicht.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

Telefon: +49 6232 654-387