Interview mit Prof. Mario Martini im Deutschlandfunk
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur biometrischen Gesichtserkennung vorgelegt. Der Deutschlandfunk hat Prof. Mario Martini vom FÖV zu der Frage interviewt, inwieweit dieses Vorhaben unionsrechtlich zulässig ist.
Ob die Strafverfolgungsbehörden in Zukunft biometrische Gesichtserkennung einsetzen dürfen, um Fotos Verdächtiger mit dem Internet abzugleichen, um Straftaten besser aufklären zu können, erhitzt gegenwärtig die Gemüter. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, erfährt hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Prof. Mario Martini vom FÖV hat sich im Deutschlandfunk zu dieser aktuellen Frage nach der unionsrechtlichen Zulässigkeit des Entwurfs geäußert. Die Sendung wurde am 21. März um 16:30 Uhr ausgestrahlt und ist hier abrufbar.
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