Projekte

Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen

Autobahn, Nacht, Langzeitbelichtung
Transformation der Verwaltung Laufzeit: 12.08.2025 bis 31.12.2026 | Finanzierung: Bundesministerium für Verkehr

Angesichts der fortdauernden öffentlichen Kritik an der Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Planungsrecht zu vereinfachen und Verfahren effizienter zu gestalten. Insbesondere das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat fortlaufend Initiativen ergriffen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu optimieren und zu beschleunigen. So sind seit dem Jahr 2018 mehrere Bundesgesetze zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich in Kraft getreten.

Hierzu gehören: 

  • das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29. November 2018 (BGBl. I, S. 2237), 
  • das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 3. März 2020 (BGBl. I, S. 640),
  • das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I, S. 2694) und
  • das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023, Nr. 409).


Im Rahmen einer gemeinsamen Evaluation sollen Zielerreichungsgrad und Wirksamkeit der ersten drei Gesetze überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf das Ziel der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. In Bezug auf das letztgenannte vierte Gesetz ist ein Konzept für eine spätere Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zu erarbeiten.

Mit der Durchführung des Evaluationsvorhabens hat das BMV das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) beauftragt. Da die zu evaluierenden Einzelgesetze bereits seit mehreren Jahren in Kraft sind, ist das Evaluationsvorhaben als retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung (rGFA) konzipiert. Zielerreichungsgrad und Wirksamkeit der Gesetze sollen mithilfe quantitativer und qualitativer Analysen ermittelt werden. Das FÖV erstattet dem BMV bis Ende Juli 2026 Bericht.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

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