Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Andere Länder wie die USA (1966; 1996), Großbritannien (2000) und Frankreich (1978) oder insbesondere auch skandinavische Länder wie Schweden (1766), Norwegen (1970) und Dänemark (1985) verfügen bereits sehr viel länger über Regelungen, die Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. Anders als beim Umweltinformationsgesetz (UIG, 1994; 2005) und Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG, 2006) handelt es sich beim IFG nicht um die direkte Umsetzung einer EU-Richtlinie. Gleichwohl ist die Verabschiedung des IFG im Zusammenhang mit Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene zu sehen. Parallel zum IFG Bund wurden in 11 Bundesländern seit Ende der 1990er Jahre Informationsfreiheitsgesetze auf den Weg gebracht, von denen einige intern durch die Landesregierung oder extern durch eine Gutachter-Kommission auf Ihre Wirkungen geprüft wurden bzw. werden. Für das IFG Bund sieht § 14 IFG eine Evaluation auf wissenschaftlicher Grundlage vor.
Im Rahmen des Evaluationsprojektes wurden Fragen der Zielerreichung und Wirkung des Gesetzes untersucht. Dies schließt die Berücksichtigung nicht-intendierter Nebenwirkungen und eventuell auftretender Probleme ein. Empirisch fundierte Kenntnisse sollten über rechts- und sozialwissenschaftliche Analysen gewonnen werden.
Der überarbeitete Bericht ist zudem als Buch im Nomos-Verlag erschienen.
Die rechtswissenschaftliche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Rechtsprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungsbereich und Schutzvorschriften bzw. Ausnahmetatbestände (§§ 3–6 IFG), wobei auch ländervergleichende und europarechtliche Bezüge berücksichtigt wurden.
Die sozialwissenschaftliche Analyse umfasste quantitative und qualitative Erhebungen. Mittels einer Umfrageerhebung bei in Frage kommenden Bundesbehörden, Bundesorganen und -einrichtungen wurden ergänzend zu bereits vorhandenen statistischen Erhebungen des Bundesministeriums des Innern und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weitere Daten über die Inanspruchnahme des IFG, Auskunftsbeschlüsse der Behörden sowie über den Einfluss des IFG auf die Verwaltungsstruktur und -kultur gewonnen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden über leitfadengestützte Experteninterviews mit einer Auswahl von Behörden und Antragstellern vertieft. Anschließend wurden die Ergebnisse der rechts- und sozialwissenschaftlichen Analysen miteinander verknüpft, und es können Möglichkeiten zur Optimierung des IFG Bund abgeleitet werden.
Das FÖV hat den Abschlussbericht zu diesem Evaluationsprojekt im Frühjahr 2012 vorgelegt.
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