Projekte

Erarbeitung eines Leitfadens für die Evaluierung der Rechtsnormen

Transformation der Verwaltung Laufzeit: 01.12.2018 - 30.06.2019 | Finanzierung: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Um eine hohe Qualität der Rechtsetzung und eine Reduzierung des Normenbestandes zu erreichen, werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) seit 2005 nahezu alle Verordnungen und Gesetze befristet. Die Befristung besteht gemäß § 39 Abs. 2 GGO in der Anordnung eines Verfallsdatums oder einer Berichtspflicht zu einem bestimmten Stichtag. Soll eine befristete Rechtsnorm trotz Verfallsdatum beibehalten werden, muss das federführende Ressort zur Begründung der Beibehaltung eine Evaluation der Norm vorlegen. Auch im Rahmen der Berichtspflicht muss ein Evaluationsbericht vorgelegt werden.

Um die Qualität der Evaluierungsberichte weiter zu erhöhen, wurde unter enger Einbeziehung der Ressorts ein Leitfaden für die Evaluierung von Rechtsnormen in NRW erarbeitet. Dieser stellt die Vorgehensweise bei Evaluationen dar und gibt Hinweise zur Erstellung von Evaluationsberichten. Mit der Erarbeitung des Leitfadens wurde das FÖV durch das Ministerium des Innern des Landes NRW beauftragt.

 

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Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
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– Dr. Silke I. Keil

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