Entwicklung eines Tools zur prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung

Die Landessynode ist innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für die Gesetzgebung und den landeskirchlichen Haushalt zuständig. In den vergangenen Jahren hat sie verschiedene Reformvorhaben auf den Weg gebracht, die mit erheblichen Veränderungen verbunden waren. Bei ihren Reformvorhaben ist es für die EKiR entscheidend, dass die Umsetzung vorgesehener Regelungen und Maßnahmen die Kirchengemeinden nicht überfordert und über Gebühr belastet. Aus diesem Grund benötigt das Landeskirchenamt, das für die Entwicklung und Ausarbeitung von Regelungsvorhaben innerhalb der EKiR zuständig ist, ein Tool, mit dem die Folgen von Regelungsvorhaben systematisch erfasst und abgeschätzt werden können. Damit sollen mögliche Umsetzungsprobleme vor Ort frühzeitig erkannt werden und im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
Mit der Entwicklung eines passgenauen Tools für die Durchführung von prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzungen, das speziell auf die kirchliche Gesetzgebung zugeschnitten ist, hat die EKiR daher das FÖV beauftragt. Die Konzeption erfolgt dabei in enger Abstimmung mit der EKiR auf Grundlage eines konkreten Regelungsvorhabens zur Tariftreue.
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