Projekte

Entwicklung eines „Jugend-Check” zur systematischen Darstellung der Auswirkungen von Maßnahmen des Bundes auf junge Menschen

Laufzeit: 15.02.2016 – 31.12.2017 | Finanzierung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Belange junger Menschen (zwischen 12-27 Jahren) bei der Erarbeitung von Maßnahmen des Bundes zu berücksichtigen. Hierzu wird in den Jahren 2016 und 2017 ein „Jugend-Check” entwickelt, erprobt und implementiert. Mit seiner Hilfe werden die Auswirkungen von Regelungsentwürfen auf junge Menschen systematisch erfasst und dargestellt. Neben Vorschlägen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Prüfinstruments werden auch Vorschläge für eine rechtliche und organisatorische Verankerung des „Jugend-Check" im politischen Entscheidungsprozess erarbeitet. Das FÖV unterstützt das BMFSFJ in diesem Projekt vor allem bei folgenden Aufgaben:

  • Entwicklung eines zweistufigen Prüfverfahrens bestehend aus einem Relevanz-Screening und einer Hauptprüfung
  • Festlegung von Wirkdimensionen
  • Erprobung des Prüfinstruments anhand ausgewählter Gesetzesvorhaben
  • Systematische Auswertung der Erprobungsphase
  • Ggf. Feinjustierung des erprobten Prüfinstruments
  • Wissenschaftliche Dokumentation

Das vom FÖV in Zusammenarbeit mit jugendpolitischen Akteuren entwickelte Instrument wurde im August 2017 eingeführt. Seitdem ist für die Durchführung und Weiterentwicklung des Jugend-Checks das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) zuständig. Die Einrichtung erfolgte zunächst für eine zweijährige Pilotphase von August 2017 bis August 2019. Daran schloss sich eine zweite Förderperiode bis Dezember 2022 an. Weitere Informationen zum KomJC finden Sie unter www.jugend-check.de.
 

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor gelbem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

Telefon: +49 6232 654-387