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Dr. Jonas Botta als Sachverständiger zur Reform des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landtag von Sachsen-Anhalt

Ein Bild von zwei Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf in Deutschland

Dr. Jonas Botta, Forschun gsreferent am FÖV, hat am 24.04.2025 als parlamentarischer Sachverständiger im Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages von Sachsen-Anhalt Stellung zur geplanten Reform des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) genommen (LT-Drs. 8/5018). Im Mittelpunkt der Reform steht die Schaffung neuer digitaler Befugnisse für die Polizei.

Dr. Botta empfahl in seiner Stellungnahme vor allem eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen Ermächtigungsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse (§ 30a SOG LSA). Der Entwurf bemühe sich zwar bereits ersichtlich darum, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum polizeilichen Data Mining umzusetzen. Im gegenwärtigen Entwurfsstand verstoße die Vorschrift aber dennoch gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Insbesondere fehle es mehreren Tatbeständen an der erforderlichen Eingriffsschwelle (dem Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter, für die eine zumindest hinreichend konkretisierte Gefahr bestehen muss). Außerdem verfüge die Norm über kein ausreichendes Kontrollkonzept. „Sollte der Landtag eine Nachbesserung unterlassen, riskierte er daher, verfassungswidriges Recht zu schaffen“, so Dr. Botta im Rahmen der Anhörung. Gerade auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Polizeiarbeit zeitnah an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen, sei dies dringend zu vermeiden.

Seine Stellungnahme ist hier abrufbar.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Jonas Botta vor blauem Hintergrund