Algorithmenkontrolle im "Internet der Dinge" als verbraucherpolitischer Schutzmechanismus
In einem „Internet der Dinge" sind (Alltags-)Geräte digital miteinander verbunden und dazu in der Lage, sich wechselseitig ohne menschliches Eingreifen zu steuern. Algorithmenbasierte Verfahren und (lernfähige) Softwareanwendungen verzahnen die vernetzten Geräte über eine Kommunikationsplattform und machen sie für ihre Nutzer bedienbar. Die Mechanismen, die im Maschinenraum der Digitalisierung werkeln, entpuppen sich aber schnell als „Blackbox", in der substanzielles Gefährdungspotenzial für die Grundrechte der Verbraucher schlummert. Zur fehlenden Transparenz gesellt sich im "Internet der Dinge" eine kaum überschaubare Masse an Daten und Interaktionsmustern hinzu. Ohne technische Hilfsmittel (etwa Visualisierung oder Suchmasken) kann der Mensch die unstrukturierte Informationsmasse nicht verstehen - ohne staatliche Einflussmöglichkeiten kann er sie nicht kontrollieren. Das Forschungsprojekt hält nach geeigneten Regulierungsansätzen Ausschau, um die Gefahren, die im „Internet der Dinge" lauern, einzuhegen und die technischen Innovationen im Interesse des Gemeinwohls fruchtbar zu machen.
Ein verbrauchschutzfreundliches „Internet der Dinge" sollte diskriminierungsfrei sein und vor allem auf ausreichend regulierte und hoheitlich beaufsichtigte Datenverarbeitungsprozesse und Infrastruktur zurückgreifen. Darauf aufbauend sucht es nach regulatorischen Ansatzpunkten, organisationsrechtlichen Gestaltungsoptionen und normativen Innovationspotenzialen, um die grundrechtlichen Werte im einfachen Gesetz zu verankern. Seine Erkenntnisse bricht es anschließend auf die Spezifika des „Internet der Dinge" herunter.
Das Forschungsvorhaben war ein Drittmittelprojekt im Rahmen des Programms „Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft - Verbraucherbezogene Forschung über das „Internet der Dinge" des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus den Mitteln des BMJV aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.
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