Aktualisierung der Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung
An Regelungsentwürfe der Bundesregierung werden hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dazu gehört auch die Anforderung zur Darstellung der wesentlichen Regelungsfolgen in der Regelungsbegründung nach § 44 GGO.
Dazu hat das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung im Jahr 2009 Empfehlungen für die strukturierte Erarbeitung von Inhalten in der Frühphase eines Regelungsverfahrens und zur Ermittlung von Regelungsfolgen gegeben. Seitdem hat sich die Regelungsfolgenabschätzung thematisch stark weiterentwickelt und weitere Handreichungen wurden von verschiedenen Ressorts veröffentlicht. Um den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Besseren Rechtsetzung sowie der elektronischen Gesetzgebung Rechnung zu tragen, hat nun das FÖV im Auftrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf für die Überarbeitung der bestehenden Arbeitshilfe entwickelt.
Zunächst wurde in Interviews mit Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten ermittelt, was eine Handreichung für die Frühphase eines Regelungsentwurfs leisten soll, um die Arbeiten zu diesem frühen Zeitpunkt zu systematisieren und so die Referentinnen und Referenten besser zu unterstützen. Ein Ziel für die neue Arbeitshilfe war es, die Praktikabilität der Arbeitshilfe kritisch zu untersuchen und ihre Zugänglichkeit weiter zu optimieren.
In dem Entwurf zur neuen Arbeitshilfe wurden dann vor allem die komplexen, mehrstufigen Schritte aufgebrochen und in ein direkteres Prüfschema mit klaren Handlungsanweisungen für die Nutzerinnen und Nutzer umgewandelt. Statt des umfangreichen Fragenkatalogs zu den Gesetzesfolgen verweist die neue Arbeitshilfe nun auf die zahlreichen thematischen Handreichungen anderer Ressorts, um Redundanzen zu vermeiden.
Der Entwurf für die Arbeitshilfe wurde abschließend in einem Validierungsworkshop mit zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern rückgekoppelt, um die Verständlichkeit des neuen Prüfschemas zu gewährleisten.
Am Ende des Projekts wurde neben dem eigentlichen Entwurf der Arbeitshilfe zusätzlich ein Digitalisierungskonzept angefertigt, welches später im Rahmen des Projekts E-Gesetzgebung in eine entsprechende Fachanwendung umgesetzt werden soll.
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