Jugend-Check zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG) (Stand: 24.01.2023)
Das Gesetz hat das Ziel die hausärztliche Versorgung in Thüringen, insbesondere in den ländlichen Gegenden, langfristig sicherzustellen. Dazu soll eine Vorabquote für die Zulassung zum Medizinstudium eingeführt werden, bei der sechs Prozent der in Thüringen verfügbaren Studienplätze für Humanmedizin an Personen vergeben werden sollen, die zuvor einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Thüringen abschließen, der sie dazu verpflichtet, nach abgeschlossener Berufsausbildung zehn Jahre in einem ausgewiesenen Thüringer Bedarfsgebiet als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten.
Folgende zentrale Auswirkungen wurden identifiziert:
Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin in Thüringen sollen im Rahmen einer neuen Vorabquote zum Studium zugelassen werden können (§ 1 Abs. 1 ThürHSiG), indem sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag u.a. dazu verpflichten, zehn Jahre lang eine hausärztliche Tätigkeit in einem Thüringer Bedarfsgebiet auszuüben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ThürHSiG). Das dafür vorgesehene zweistufige Auswahlverfahren (§ 4 ThürHSiG) kann dazu führen, dass in Zukunft weitere junge Menschen eine Aussicht auf ihren Wunschstudienplatz haben, die über die Abiturbestenquote allein nur wenig Chancen darauf hätten. Das kann ihre Selbstbestimmung stärken, da sie nun ggf. höhere Chancen haben ihrem je eigenen Lebensentwurf zu folgen.
Über die Vorabquote aufgenommenen Studierenden soll eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 € drohen, wenn sie der Verpflichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht nachkommen (§ 1 Abs. 3; 3 ThürHSiG). Zudem können sie ihre Facharztrichtung nur auf Antrag wechseln (§ 1 Abs. 2 ThürHSiG). So könnten Medizinstudierende, die über die Vorabquote ihren Studienplatz erhalten haben, in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden und weniger flexibel ihr Leben ausgestalten. Junge Erwachsene befinden sich häufig in der Phase der Partnerfindung und Familiengründung. Diese Phase könnte durch die Eingehung der Verpflichtung erschwert werden.
Durch die Verpflichtung nach Beendigung der Ausbildung zur Hausärztin oder zum Hausarzt in einem Bedarfsgebiet tätig zu werden, könnte die hausärztliche Versorgung in Thüringer Bedarfsgebieten auch für junge Menschen langfristig gesichert werden. Gerade junge Menschen sind auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen, da sie öfter noch kein eigenes Auto besitzen und daher öfter den öffentlichen Nahverkehr nutzen oder zu Fuß gehen.
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