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Jugend-Check zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020) (Stand: 17.07.2020)

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Mit dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 soll einem fachlich notwendigen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen werden. Für den Jugend-Check relevant ist die Neuregelung, dass künftig abgesehen von den Verpflegungsdienstleistungen auch Beherbergungsleistungen gegenüber Studierenden und Schülerinnen und Schülern an Hochschulen oder bestimmten Schulen, wie z.B. staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, umsatzsteuerfrei sein sollen, vgl. § 4 Nr. 23 S. 1 c Hs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dies soll dann gelten, wenn sie als eigenständige Leistungen erbracht werden. Vor allem die Leistungen der Studierendenwerke sollen danach begünstigt sein.

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