Jugend-Check zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes (Stand 16.08.2023)
Ziel des Gesetzes ist es, die im Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 festgelegten Änderungen umzusetzen, die zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes und der Rückkehr zur finanziellen Normalität beitragen sollen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Zuständigkeitsverschiebungen, die das zweite und dritte Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III) betreffen. Die Änderungen hinsichtlich des SGB II und SGB III sollen gem. Art. 10 Abs. 2 Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 01. Januar 2025 in Krafttreten. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig kein Anspruch mehr auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem ersten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB II für unter 25-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte besteht (§ 5 Abs. 4 SGB II). Künftig sollen diese jungen Menschen Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III erhalten (§ 22 Abs. 4 S. 5 SGB III). Die Zuständigkeitsverschiebung könnte zur Aufhebung von bisherigen Doppelstrukturen führen und zur Gleichbehandlung aller junger Menschen beitragen, die Leistungen der Arbeitsförderung erhalten. Da der Übergang in das Erwerbsleben für die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen häufig eine besondere Herausforderung darstellt, bedürfen sie jedoch einer bedarfsgerechten Unterstützung. Denn die Betroffenen sind häufig vielfältigen Problemlagen ausgesetzt und benötigen etwa Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen oder um in das Arbeitsleben einzumünden. Die Änderung kann auch neue Doppelzuständigkeiten für junge Menschen schaffen und dazu führen, dass ihnen nicht mehr dasselbe Leistungsspektrum zur Verfügung steht wie bisher.
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