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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte (Stand: 20.01.2021)

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Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinder-rechte soll zu einer besseren Sichtbarmachung der Grundrechte von Kindern durch Aufnahme in den Text des Grundgesetzes führen. Mit der Grundgesetzänderung soll im Verfassungstext deutlich gemacht werden, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder zu achten und zu schützen sind, vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 3 Grundgesetz (GG). Auch ihr Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit soll geschützt und geachtet werden, vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 3 Grundgesetz (GG). Das Kindeswohl soll angemessen berücksichtigt werden, vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 4 GG. Zudem soll der verfassungsrechtliche Anspruch eines jeden Kindes auf rechtliches Gehör gewahrt werden, vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 5 GG. Die Erstverantwortung der Eltern soll nicht berührt werden, vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 6 GG.

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