Das verwaltungsbehördliche Verfahren im Rahmen der geänderten Århus-Verordnung der Europäischen Union: Status quo und rechtliche Bewertung
Am 28.10.2021 ist nach langer Vorbereitung die angestrebte Änderung der Århus-Verordnung 1367/2006 in Kraft getreten. Die Intention der Verordnungsänderung ist es, den insbesondere aus Art. 9 III der Århus-Konvention resultierenden völkerrechtlichen Pflichten auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen Verfahren in Umweltangelegenheiten auf unionaler Ebene nachzukommen. Die Änderungsverordnung enthält im Wesentlichen drei bedeutende Neuerungen, die den sachlichen Anwendungsbereich des verwaltungsbehördlichen Überprüfungsverfahrens betreffen. Diese sollen im vorliegenden Beitrag dargestellt, der völkerrechtliche Rahmen aufgezeigt und bewertet werden, inwieweit eine Verbesserung des Zugangs zum verwaltungsbehördlichen Verfahren auf EU-Ebene erreicht wurde.