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Eine Handreichung zur Umsetzung der Inklusiven Lösung in Kommunen

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Diese Handreichung ist zusammen mit einer Roadmap und vier weiteren Handreichungen Ergebnis des vom BMBFSFJ geförderten Projekts „Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“ mit einer Laufzeit von 2022 bis 2025. 

Mit Inkrafttreten der Neufassung von § 10 Abs. 4 und Abs. 5 SGB VIII zum 01.01.2028 geht die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung vollständig auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über, sofern bis zum 01.01.2027 ein entsprechendes Bundesgesetz verkündet wurde. Die Aufgaben werden mithin zukünftig durch die Jugendämter wahrgenommen. Das Ziel dieser Zuständigkeitsverschie-bung besteht in der Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle für alle jungen Menschen, unabhängig vom Bestehen einer (drohenden) Behinderung. Diese Neustrukturierung der Zuständigkeiten wird als Inklusive Lösung (manchmal auch Große Lösung) bezeichnet. 

Roadmap und Handreichungen können als Wegweiser dienen und sollen Orientierung bieten. Adressatinnen und Adressaten der Roadmap und der Handreichungen sind alle Personen, die in Kommunen mit der Umsetzung der Inklusiven Lösung befasst sind oder Vorüberlegungen für eine solche Umsetzung anstellen.