Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz oder als Evaluationsgegenstand auf. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Evalua-tionspraxis im Handlungsfeld und des Öffentlichkeitsbezugs, aus dem sich besondere Rechenschaftspflichten ergeben, sollte die Berücksichtigung spezifischer Standards wie beispielweise der DeGEval-Standards selbstverständlich sein.