Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für die in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ihnen soll dadurch eine umfassende gleichberechtigte Teilhabe und eine aktive Mitwirkung am gesellschaftlichen Zusammenleben in Deutschland ermöglicht werden.
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Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der Aufsicht von nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen. Daneben sollen auch Änderungen in der Bundesrechtsanwalts-ordnung (BRAO) und Patentanwaltsordnung (PAO) vorgenommen werden, um die Sozietätserstreckung des Tätigkeitsverbots bei wissenschaftlicher Mitarbeit für Referendarinnen und Referendare anzupassen.
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Ziel der Neuregelungen zur selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrags ist es, die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität zu wahren und zu schützen. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sollen nunmehr sowohl für transgeschlechtliche und nicht-binäre, als auch für intergeschlechtliche Menschen einheitliche Regelungen gelten.
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Der Beitrag analysiert die einschlägigen normativen Vorgaben des Digital Services Act und ergründet, was diese für die Praxis der Designgestaltung bedeuten.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung und Ausführung der Artikel 48 bis 51 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags, in denen die vollstreckungshilferechtliche Zusammenarbeit der deutschen und schweizerischen Behörden bei Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften normiert wird. Es sollen die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für ein- und ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen sowie erforderliche Folgeänderungen geregelt werden.
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Mit dem Entwurf soll das bislang geltende Namensrecht modernisiert und so den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Gegenwart Rechnung getragen werden. Zudem soll das Namensrecht an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten angepasst und so die Namenswahl insbesondere für Familien mehrerer Nationalitäten erleichtert werden.
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Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
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