Dr. Jonas Botta als Sachverständiger zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts
Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV, hat am 29. September 2025 als Sachverständiger im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur geplanten Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts Stellung genommen. Im Fokus seiner Stellungnahme standen die besonders grundrechtssensiblen Ermächtigungsgrundlagen zum Training und zur Testung von KI-Systemen (§ 42d ASOG-E) und zur automatisierten Datenanalyse (§ 47a ASOG-E).
Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am FÖV, hat am 29. September 2025 als Sachverständiger im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur geplanten Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts Stellung genommen.
Im Fokus seiner Stellungnahme standen die besonders grundrechtssensiblen Ermächtigungsgrundlagen zum Training und zur Testung von KI-Systemen (§ 42d ASOG-E) und zur automatisierten Datenanalyse (§ 47a ASOG-E). Dr. Botta betonte, dass beide Regelungsvorschläge in ihrem derzeitigen Entwurfsstand gegen höherrangiges Recht verstoßen und daher überarbeitet werden müssen. Insbesondere stellte er fest, dass die aus § 47a ASOG-E resultierenden Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig seien. So sehe u.a. die Ermächtigungsgrundlage des § 47a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ASOG-E keine angemessene Eingriffsschwelle vor (der Schutz besonders gewichtiger Rechtsgüter, für die eine zumindest hinreichend konkretisierte Gefahr bestehen muss). Zusätzlich fehle der gesamten Norm ein ausreichendes Kontrollkonzept durch die unabhängige Datenschutzaufsicht.
„Sollte das Abgeordnetenhaus nicht die erforderlichen Korrekturen vornehmen, schwebte über der notwendigen Modernisierung der Gefahrenabwehr dauerhaft das Damoklesschwert der Rechtswidrigkeit,“ so Dr. Botta.
Bildquelle: Gunnar Richter Namenlos.net, „Mercedes Wanne Polizei Berlin“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
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