Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages hat Dr. Jonas Botta (Forschungsreferent im Themenbereich Digitalisierung) als Sachverständigen angehört. Dr. Botta stand dem Ausschuss insbesondere mit seiner Expertise auf den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts, des E-Government-Rechts und des Verfassungsrechts zur Verfügung. Anlass waren von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), dem zentralen Gesetz für die digitale Verwaltungstransformation in Deutschland. In seiner Stellungnahme sprach sich Dr. Botta – zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen Änderungen – insbesondere für verbindliche Nachfristen zur OZG-Umsetzung, einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung, ein unabhängiges Monitoring, ein optimiertes Datenschutzcockpit und mehr digitale Teilhabe aus.