Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz gewaltbetroffener Eltern und Kinder im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden. Zu den dafür geplanten gesetzlichen Maßnahmen soll u. a. die Stärkung des sog. Verfahrensbeistands gehören.
Das Projektteam hat sechs Umweltregelungen exemplarisch in Bezug auf die Kosten und Nutzen untersucht, die sich für die Wirtschaft sowie die Gesellschaft und Umwelt ergeben.
Die assoziierte Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Näheverhältnisses zu einer dritten Person, die aus den Gründen des § 1 AGG diskriminiert wird. Diese Erscheinungsform der Diskriminierung findet in der Literatur vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit und hat auch die Rechtsprechung bisher nur selten beschäftigt.
Der „Überblick Bundestag“ wird bei Jugend-Checks erstellt, bei welchen der Gesetzentwurf in der Kabinettsfassung vorliegt. Das bedeutet, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung im Bundestag diskutiert werden wird.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Verbesserung und Vernetzung der bisherigen Teilbereiche der medizinischen Notfall- und Akutversorgung. Hierfür sollen sog. Integrierte Notfallzentren eingerichtet und so künftig bundesweit eine einheitliche sektorübergreifende Notfallinfrastruktur gewährleistet werden.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken, wozu u.a. das Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG eingeführt werden soll.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Prävention und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Hierfür soll durch verschiedene Maßnahmen die Früherkennung von Erkrankungen u.a. bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessert werden.
Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Existenzminimum auf Grundlage des neu errechneten notwendigen Existenzminimums freizustellen und die kalte Progression auszugleichen. Dafür sollen u.a. das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der steuerfreie Grundfreibetrag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben werden.
Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz) sollen u. a. junge Menschen im erwerbsfähigen Alter bei ihrem Berufseinstieg unterstützt und dazu beraten werden, ihre beruflichen Kompetenzen auszubauen.
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Attraktivität der Pflegeassistenzausbildung sowie der Ausbildung zur Pflegehilfe zu steigern, um den zukünftigen Personalbedarf in diesem Berufsfeld decken zu können. Dafür sollen moderne sowie bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für die Pflegeassistenzausbildung sowie die Pflegehilfeausbildung geschaffen werden.