Der Mensch steht im Mittelpunkt medizinischer Forschung, die auf Informationen über den menschlichen Körper sowie Daten über Krankheitsverläufe angewiesen ist.
Das Verhältnis zwischen ASB und Verarbeitern ist im Allgemeinen durch den Amtsermittlungsgrundsatz geprägt: Die Behörden haben den Sachverhalt selbstständig zu ermitteln.
In einer Welt komplexer Datenverarbeitungsprozesse und wachsender Vernetzung nehmen Bedrohungen für die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten drastisch zu – sei es durch Distributed-Denial-of-Service-Attacken, den Einsatz von Schadprogrammen wie Ransomware, Würmer oder Identitätsdiebstahl, sei es durch Computerviren und Trojaner.
Art. 34 trägt dem Verantwortlichen auf, alle Personen zu benachrichtigen, die eine Verletzung ihrer personenbezogenen Daten iSd Art. 4 Nr. 12 erlitten haben.
Viele KI-Systeme gleichen einer Blackbox: Ihre Funktions- und Arbeitsweise sowie Entscheidungsprozesse liegen im Dunkeln. Insbesondere lernende Systeme sind so komplex, dass selbst ihre Entwickler bzw. Programmierer häufig nicht sagen können, auf welchen verschlungenen Pfaden sie zu ihren Ausgaben gelangen.