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„Vom öffentlichen Recht zum Sonderarbeitsrecht“: EVR-Workshop mit der italienischen Verwaltungsrechtlerin Alessandra Albanese

Zum Auftakt des von Professor Karl-Peter Sommermann geleiteten Projekts „Civil Service in Europe“ begrüßte der Programmbereich „Europäischer Verwaltungsraum“ am 15. Oktober 2021 Professorin Alessandra Albanese (Universität Florenz) zu einem Gastvortrag über den italienischen öffentlichen Dienst. Die in hybridem Format organisierte Veranstaltung stieß nicht nur programm- und fachbereichsübergreifend am Forschungsinstitut in Speyer, sondern auch im Ausland auf großes Interesse: Zu Beginn des Workshops begrüßte Professorin Cristina Fraenkel-Haeberle zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Universitäten Mailand, Neapel, Rom, Padua, Salerno, Trient und Udine, die sich virtuell zugeschaltet hatten.

In ihrem Vortrag erläuterte Professorin Alessandra Albanese, dass das Recht des öffentlichen Dienstes in Italien und in Deutschland zunächst sehr große Gemeinsamkeiten aufgewiesen habe, dann jedoch habe die Entwicklung in Italien eine andere Richtung eingeschlagen. Seit nunmehr fast dreißig Jahren sei das Verhältnis zwischen den öffentlichen Verwaltungen und ihren Bediensteten hauptsächlich durch das Individualarbeitsrecht und Tarifverträge geregelt. Diese Entwicklung – so die Referentin – sei Teil eines umfangreichen Wandels in der Organisation öffentlicher Einrichtungen gewesen und habe darauf abgezielt, deren wirtschaftliche Effizienz und Wirksamkeit zu verbessern. Obgleich man die grundsätzliche Entscheidung für eine Kontraktualisierung der öffentlichen Beschäftigung nie in Frage gestellt habe, sei die „Entbeamtung“ fast aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den letzten 30 Jahren heftig diskutiert worden; bis heute sehe sich die Reform hinsichtlich ihrer Auswirkungen mit unterschiedlichen Interpretationen konfrontiert, unterstrich die Verwaltungsrechtlerin und betonte in diesem Zusammenhang nach wie vor bestehende Effektivitäts- und Produktivitätsprobleme sowie die abnehmende soziale Wertschätzung der öffentlich Bediensteten. Im Anschluss an den Vortrag bezog Professorin Anna Zilli, Arbeitsrechtlerin an der Universität Udine, Stellung zu einigen aufgeworfenen Aspekten und ging dabei insbesondere auf die Besonderheiten der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ein.

Die folgende Diskussion war vor allem durch ihren interdisziplinären Charakter geprägt: Aus rechtsvergleichender Perspektive beleuchteten die Teilnehmenden beispielsweise das Wettbewerbsprinzip und die Bestenauslese, gingen der rechtshistorischen Entwicklung des öffentlichen Dienstes in Bayern und Preußen nach und diskutierten legitimations- und demokratietheoretische Fragen hinsichtlich des zivilgesellschaftlichen Vertrauens in Staat und Verwaltung.

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EVR-Workshop mit der italienischen Verwaltungsrechtlerin Alessandra Albanese

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