Um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz auch während der derzeitig vorherrschenden Pandemiebedingungen sicherstellen zu können, wurde durch das 6. Kommunalvorschriften Änderungsgesetz in die Gemeindeordnung (§ 35 Abs. 3), die Landkreisordnung (§ 28 Abs. 3) sowie die Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz (§ 7 Abs. 4) Bestimmungen eingefügt, die die Möglichkeit eröffnen, dass die kommunalen Gremien bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen ihre Beschlüsse auch in Video- oder Telefonkonferenzen oder in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren treffen können. Das FÖV begleitet die hierzu durch das IM RP durchgeführte retrospektive Evaluation wissenschaftlich, um Zielerreichungsgrad, eventuell aufgetretene Vollzugsprobleme sowie Verbesserungspotentiale der bis zum 31.03.2022 verlängerten Vorschriften aufzuzeigen.
Ansprechpartner am FÖV: Ingo Hamann