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Confronting the Touch of Stateness – Professor Filipe Bastos stellt seine Forschung im Rahmen eines Online-Seminars des Programmbereichs „Europäischer Verwaltungsraum“ vor

Auf Einladung des Programmbereichs „Europäischer Verwaltungsraum“ präsentierte der portugiesische Rechtswissenschaftler Professor Filipe Brito Bastos (Nova School of Law, Lissabon) am 12. Februar im Rahmen des ersten Inhouse-Seminars 2021 seinen Artikel „Doctrinal methodology in EU administrative law: Confronting the Touch of Stateness“, der in Kürze im German Law Journal erscheinen wird. Online zugeschaltet waren dabei neben den Programmbereichsmitgliedern auch weitere Gäste aus dem europäischen Ausland.

Nach den einführenden Worten von Dr. Yseult Marique erläuterte der Wissenschaftler zunächst den Ausgangspunkt seiner Forschung: die starke Prägung der akademischen Erforschung des EU-Verwaltungsrechts durch aus dem mitgliedstaatlichen Rechtsrahmen stammende Kategorien, Konzepte und Prinzipien. Diese Prägung habe dazu geführt, dass die wissenschaftliche Literatur sich überproportional häufig Themen wie der Europäisierung des nationalen Verwaltungsrechts oder der Entwicklung gemeinsamer europäischer Grundsätze aus dem nationalen Verwaltungsrecht widme. Obgleich die Existenz einer europäischen Verwaltung und eines Verwaltungsrechts jenseits des Staates heute kaum bestritten werde, neige man  dazu, beide – implizit oder explizit – aus der Perspektive des nationalstaatlichen Verwaltungsrechts heraus zu betrachten (familiarity bias, normative bias). Dieser sogenannte „Hauch von Staatlichkeit“ beeinflusse das EU-Verwaltungsrecht in entscheidender Weise und vernachlässige stellenweise dessen einzigartigen Charakter, insbesondere im Hinblick auf solche Aspekte, die im nationalen Recht keine Entsprechung finden. Professor Bastos stellte dieser Herangehensweise einen anderen methodischen Ansatz gegenüber, demzufolge die Zukunft der EU-Verwaltungsrechtslehre in der Identifizierung ihres einzigartigen verfassungsrechtlichen Rahmens liegt und sowohl mehr Interdisziplinarität als auch Intradisziplinarität beinhalten sollte.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine angeregte Diskussion, bei der sich die Teilnehmenden unter anderem über die folgenden Fragen austauschten: Welche Bedeutung sollte dem historischen Hintergrund des EU-Verwaltungsrechts bei seiner Auslegung beigemessen werden? Inwiefern muss das EU-Verwaltungsrecht möglicherweise sogar vor dem Hintergrund des nationalen Kontextes interpretiert werden, weil es aus diesem heraus erst entstanden ist? Kann das Europarecht zur Herausbildung neuer Prinzipien im Verwaltungsrecht der Mitgliedstaaten führen und dieses verändern oder verwandeln?

Plakat zur Veranstaltung

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