Mit einer datenschutzrechtlichen Kurzanalyse haben Prof. Dr. Mario Martini, Matthias Hohmann und Michael Kolain aus dem Programmbereich „Digitalisierung“ die öffentliche Debatte um das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) mitgeprägt. Ihr Artikel auf netzpolitik.org zeigt auf, dass sich die Gesetzgebung im Bereich des Sozialdatenschutzes verkompliziert hat, seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 6 DSGVO auch im Hinblick auf die Datenweitergabe der gesetzlichen Krankenkassen an ein Forschungsdatenzentrum unmittelbare Wirkung entfaltet.
Ansprechpartner am FÖV: Matthias Hohmann