Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellungswirkungen gesetzlicher Regelungen schon in der Entwurfsphase zu berücksichtigen. Dazu wurde im Jahr 2021 die Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Sie unterstützt die Bundesministerien schon bei der Ausgestaltung von Regelungen mit einem Prüfschema sowie Hinweisen zur Abschätzung der Gleichstellungswirkungen.
Im Forschungsprojekt soll nun untersucht werden, wie die Durchführung des Checks weiter gefördert werden kann und die Ressorts in der gleichstellungsspezifischen Gesetzesfolgenabschätzung stärker unterstützt werden können.
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner am FÖV: Friederike Bickmann, Patrick Schweizer