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Erster Thüringer Jugend-Check veröffentlicht

Seit Anfang des Jahres 2022 gibt es den ersten Jugend-Check auf Länderebene in Thüringen. Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) ist wie das Kompetenzzentrum Jugend-Check ein Projekt des Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV). Nun hat die ProJCT den ersten Thüringer Jugend-Check zum Gemeindeneugliederungsgesetz veröffentlicht. Der Jugend-Check ist auf der neuen Webseite der ProJCT öffentlich abrufbar.

Grundlage des ersten Jugend-Checks Thüringen ist ein Gesetzesentwurf aus dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK). Es dient der Umsetzung der freiwillig eingereichten Neugliederungsanträge der Gemeinden, die zur Steigerung der kommunalen Leistungs- und Verwaltungskraft führen sollen.

Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, freute sich über die Veröffentlichung des ersten Jugend-Checks in Thüringen: „Die Landesregierung in Thüringen geht in Sachen Gesetzesfolgenabschätzung für junge Menschen mit gutem Beispiel voran. Wir freuen uns, als Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und Projektträger der ProJCT einen Beitrag zu jugendgerechter Gesetzgebung in Thüringen leisten zu können.“

Die Umsetzung des Jugend-Checks wurde am 23. November 2021 im Thüringer Kabinett beschlossen. Gesetzesvorhaben der Thüringer Landesregierung werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) an die ProJCT weitergeleitet. Die Prüfung erfolgt beim Jugend-Check Thüringen ebenso wie beim Jugend-Check auf Bundesebene differenziert nach Gruppen junger Menschen und anhand eines festen Prüfrasters.

Die Webseite der ProJCT ist seit 23. Juni 2022 online. Auf ihr werden alle Thüringer Jugend-Checks veröffentlicht. Sie werden ebenso in einer jugendgerechten Version zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartnerin am FÖV:Viktoria Abendroth

ProJCT

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