Umsetzung des Jugend-Check in Thüringen (Phase 3)

Nachdem das FÖV bereits 2020, aufbauend auf den Erfahrungen auf Bundesebene, ein Konzept zur Umsetzung des Jugend-Checks auf Landesebene für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) erarbeitete, wurde die Umsetzung desselben nun am 23. November 2021 durch das Kabinett beschlossen. Der Thüringer Jugend-Check wird zunächst für drei Jahre als Modellprojekt vom FÖV durchgeführt werden. Damit ist Thüringen das erste Bundesland, das die Folgen von Landesgesetzen auf junge Menschen systematisch abschätzt. Neu ist dabei, dass junge Menschen partizipativ in die Gesetzesfolgenabschätzung eingebunden werden. Hierzu wird das FÖV eng mit der Servicestelle Mitbestimmung am TMBJS zusammenarbeiten. Alle Gesetzentwürfe der Ministerien werden in der dreijährigen Projektphase durch das FÖV geprüft.
Ziel des Jugend-Checks ist es, beabsichtigte und nicht intendierte Folgen eines Gesetzesvorhabens auf junge Menschen zu identifizieren und darzulegen. So werden die Perspektiven junger Menschen im Gesetzgebungsprozess gestärkt und Politik und Verwaltung für die eigenständige Lebensphase Jugend sensibilisiert. Durch die externe wissenschaftliche Durchführung des Jugend-Checks wird sichergestellt, dass mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf junge Menschen systematisch, objektiv und differenziert erfasst werden. Dabei wird das für Thüringen entwickelte Prüfraster genutzt und mögliche Auswirkungen auf junge Menschen entlang verschiedener Lebensbereiche und Wirkdimensionen identifiziert. Die identifizierten Auswirkungen werden differenziert, auch nach Teilgruppen junger Menschen (z.B. Studierende/Auszubildende; Stadt/Land), dargestellt. Die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung ermöglicht eine frühzeitige Sensibilisierung für die Belange junger Menschen und leistet somit einen Beitrag zu besserer Rechtsetzung.
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