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Mitgliedstaatliche Regelungsspielräume unter der Datenschutz-Grundverordnung - Die DS-GVO und das nationale Recht

Laufzeit: 01.02.2016 - 31.12.2018

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) wird das Gesicht des Datenschutzrechts nachhaltig verändern. Es sind weniger die materiell-rechtlichen Neuerungen, mit denen sie Akzente setzt. Vor allem sorgen nämlich das Marktortprinzip und die Modifikationen in der Struktur der europäischen Datenschutzaufsicht für eine datenschutzrechtliche Frischzellenkur, deren Ausstrahlungswirkung weit über die Grenzen der Union hinausreicht. Kombiniert mit dem Wechsel zur Handlungsform der Verordnung geht damit eine - im Verhältnis zum bisherigen Richtlinien-Regime - deutlich sichtbare Harmonisierung einher. In der Sache ist die EU-DS-GVO allerdings in Teilen eher eine Richtlinie im Verordnungsgewand: Mit rund vier Dutzend Öffnungsklauseln eröffnet sie den Mitgliedstaaten großen Spielraum für eigene normative Nuancen insbesondere im öffentlichen Sektor.

Das Projekt warf einen vertiefenden Blick darauf, inwiefern die EU-DS-GVO das deutsche Datenschutzrecht veränderte und wie weit die nationalen Ausgestaltungsspielräume reichten. Im Fokus standen dabei in besonderer Weise die datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche die EU-DS-GVO für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung vorsieht.

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Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor blauem Hintergrund
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– Dr. Silke I. Keil

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