Projekte

Kompetenzzentrum Jugend-Check

Logo des Kompetenzzentrums Jugend-Check neben sitzenden Teilnehmenden bei einer Beteiligungsveranstaltung
Laufzeit: 01.08.2017 - 31.12.2022, ab 01.01.2023 unbefristet | Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Jugend-Check ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument. Mit ihm werden die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren sichtbar gemacht. Zuständig für die Durchführung des Jugend-Checks ist das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC). Das KomJC ist eine unabhängige Fachstelle mit deutschlandweit einmaliger Expertise für die systematische und begleitende Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die Belange junger Menschen. Durch seine Arbeit sensibilisiert das KomJC für eine jugendgerechte Gesetzgebung und informiert zur Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die Lebensphase Jugend.

Das KomJC wurde 2017 als Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Berlin eingerichtet. Im Jahr 2022 wurde zwischen dem Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem FÖV eine Grundlagenvereinbarung zur langfristigen Förderung des KomJC geschlossen. Das BMFSFJ bekennt sich darin zur gesamtstaatlichen Bedeutung des Jugend-Checks, welcher im erheblichen Bundesinteresse liegt. Zuvor wurde das KomJC in zwei Förderperioden befristet durch das BMFSFJ gefördert, um die Wirksamkeit des Instruments zu testen. Der Jugend-Check ist Bestandteil der Jugendstrategie der Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung.

Prüfen und sensibilisieren

Die standardisierte Methodik des Jugend-Checks wurde in einem partizipativen Prozess mit jugendpolitischen Expertinnen und Experten, dem Bundesjugendministerium und dem FÖV entwickelt. Das Prüfinstrument dient dem KomJC seither als Arbeitsgrundlage für die Prüfung von Gesetzesvorhaben und wird stetig weiterentwickelt. In die Weiterentwicklung bezieht das KomJC regelmäßig junge Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache ein. Geprüft wird anhand von sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen.

Im Jugend-Check werden die möglichen Auswirkungen von geplanten Gesetzen auf die Lebenslagen junger Menschen systematisch und detailliert dargestellt. So werden beabsichtigte sowie nicht beabsichtigte Auswirkungen einzelner Vorhaben auf Gruppen junger Menschen aufgezeigt.

Alle Jugend-Checks werden an das BMFSFJ weitergeleitet und von dort an das federführende Ministerium weitergegeben. Zudem werden alle Jugend-Checks auf der Webseite des KomJC veröffentlicht. Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gib es eine eigene Version des Jugend-Checks, in der die wichtigsten Ergebnisse übersichtlich dargestellt werden.

Neben der Prüfung von Gesetzesvorhaben sollen durch den Jugend-Check Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit für eine jugendgerechte Gesetzgebung zu sensibilisiert werden. Dazu steht das KomJC in stetigen Austausch mit politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene sowie mit der der Fachöffentlichkeit. Das KomJC bietet Beratung für alle Ressorts der Bundesregierung sowie für die Bundesländer, die eine jugendspezifische Gesetzesfolgenabschätzung anstreben, an.

Onlinepräsenz:

  • Die Onlinepräsenz des KomJC mit weiteren Informationen finden Sie unter www.jugend-check.de
  • Hier gelangen Sie zur jugendgerechten Webseite des KomJC: www.mein.jugend-check.de
  • Über die Kommunikationskanäle des KomJC können Sie unkompliziert auf dem Laufenden bleiben: Die Links hierzu finden Sie unterhalb des Textes.

Kontakt:

Kompetenzzentrum Jugend-Check
E-Mail:
Postanschrift:
Seydelstraße 18
10117 Berlin

Kontaktperson:

Forschungsreferentin

– Rebecca Romes-Larsen

Telefon: +49 30 58 65 529-66

Der Jugend-Check

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