Evaluation der Umsetzung des ODaG Schleswig-Holstein zur Bereitstellung offener Daten abgeschlossen
Die Evaluation der Umsetzung des Gesetzes über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung Schleswig-Holstein (ODaG) wurde im Oktober 2024 abgeschlossen. Das FÖV wurde von der Staatskanzlei Schleswig-Holstein mit der Erstellung von Teilbereichen des Berichts zur ersten Überprüfung des Gesetzes anhand von wissenschaftlichen Maßstäben beauftragt.
Für die Analyse wurde ein interdisziplinärer Forschungsansatz gewählt, der rechtliche, sozial- und verwaltungswissenschaftliche Perspektiven integriert und verschiedene Methoden der empirischen Sozialforschung anwendet. Im Rahmen des Evaluationsprojekts wurden folgende Schwerpunkte untersucht:
- die kritische Würdigung der Umsetzung des ODaG hinsichtlich verschiedener Anforderungen an offene Daten,
- die Analyse der Nutzung und Nutzerfreundlichkeit des Open-Data-Portals,
- die Betrachtung von organisationalen, personellen und finanziellen Auswirkungen auf die in § 2 ODaG adressierten öffentlichen Stellen,
- die Bewertung des Umfangs der Erreichung des Gesetzeszwecks, insbesondere des "freien und ungehinderten Zugangs der Allgemeinheit zu allen nicht schützenswerten, digitalen Daten".
Im Rahmen der Untersuchung konnten schließlich verschiedene Optimierungsmöglichkeiten identifiziert werden.