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Erarbeitung zweier Gutachten zur Gesetzesevaluation für Teilbereiche des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Eine Person sitzt vor einem Laptop mit digitalen Symbolen für Justiz und Akten.
Laufzeit: 15.02.2022 - 31.10.2025 | Finanzierung: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird durch das Informationszugangsgesetzes des Landes (IZG-SH) verpflichtend geregelt, dass die Behörden des Landes bestimmte Informationen allgemein zugänglich machen müssen (z. B. Richtlinien, Runderlasse, Verträge, Gutachten, Statistiken). Zudem sieht das Gesetz in seiner aktuellen Form die Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters sowie zentraler Informationsregisterstellen durch das Land vor. Seit Anfang 2020 ist es möglich, dass Behörden die bereitzustellenden Informationen über das Transparenzportal Schleswig-Holstein veröffentlichen.  § 16 IZG-SH sieht eine Überprüfung der Anwendung und der Auswirkungen der Änderungen des Gesetzes vor. Im Rahmen dessen soll der Landtag Schleswig-Holstein durch zwei zu erstellende Berichte (2022 und 2025) über die Ergebnisse der Evaluation unterrichtet werden. Das FÖV wurde im Februar 2022 mit der Erstellung von Teilbereichen dieser Evaluation beauftragt. Auftraggeber ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein.

Für den ersten Evaluationsbericht wird das FÖV eine kritische Würdigung des IZG-SH vornehmen und die Prüfmethode für den zweiten Bericht (2025) beschreiben. Für den zweiten Evaluationsbericht soll die Nutzung des Transparenzportals untersucht werden. Die hierfür angewendete Methode orientiert sich an dem Vorgehen bei einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Als Datengrundlage werden durch den Auftraggeber übermittelte Meta- und Nutzungsdaten, sowie die Ergebnisse einer durchzuführenden Befragung der Daten bereitstellenden Behörden dienen. Von besonderem Interesse für die Evaluation ist, welche bereitgestellten Daten besonders häufig nachgefragt werden und welche bisher weniger Beachtung finden. Auf Basis der so gewonnen Erkenntnisse soll zudem geprüft werden, ob eine Anpassung des Katalogs der laut IZG-SH zu veröffentlichen Informationen sinnvoll ist.

Kontaktperson:

Porträtfoto von Dr. Silke I. Keil vor blauem Hintergrund
Geschäftsführerin

– Dr. Silke I. Keil

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