Cybersicherheit in den neuen EU-Rechtsakten
In einer Zeit, in der digitale Technologien in unserer Gesellschaft allgegenwärtig sind, ist Cybersicherheit mehr als nur eine technische Notwendigkeit. Sie entscheidet darüber, ob kritische Versorgungsleistungen verfügbar oder staatliche Stellen arbeitsfähig sind. Denn die Bedrohungslage ist akut.
Um Europa widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen, hat die EU eine Reihe neuer Rechtsakte initiiert: zum einen will sie das Niveau der Cybersicherheit erhöhen (z. B. mit der NIS-2-Richtlinie oder dem Cyber Resilience Act) und Cybersicherheitspflichten in anderen Domänen einführen (z. B. Art. 15 KI-VO). Zum anderen will die EU die mitgliedstaatlichen Cybersicherheitsstellen besser miteinander vernetzen und mit dem EU Cyber Solidarity Act einen europaweiten Schutzschild schaffen. Das Projekt "Cybersicherheit in den neuen EU-Rechtsakten" wird diese Änderungen analysieren und systematisieren, um weitere Handlungsbedarfe herauszuarbeiten.