Berücksichtigung von Kompetenzen bei der Personaleinstellung und -entwicklung im öffentlichen Dienst im europäischen Vergleich
Teilprojekt von Kompetenzplanung und -entwicklung
Die öffentliche Verwaltung ist europaweit der größte Arbeitgeber, weswegen eine zeitgemäße Politik der Personaleinstellung und -entwicklung von eminenter Bedeutung ist. Im Umgang mit Humanressourcen ist außerdem eine mittelfristige Perspektive gefragt, welche die notwendige Planbarkeit des Personalbedarfs herstellt. Zunehmend werden in der Personaleinstellung und -entwicklung Instrumente nachgefragt, die auch die Berücksichtigung informeller Kompetenzen insbesondere von Führungskräften miteinbeziehen. Die Koordinierung zwischen Stellenangebot und -nachfrage erfordert eine Strategie, welche die richtige Auswahl von Mitarbeitenden mit angemessenen fachlichen und beruflichen Fähigkeiten sowie entsprechenden soft skills, wie etwa Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Stressresistenz, ermöglichen soll. Über Fragen des öffentlichen Dienstes wird traditionell ganz überwiegend auf nationaler Ebene diskutiert, wenn auch inzwischen europäische Standards die nationalen Pfadabhängigkeiten zuweilen überlagern. Daher beabsichtigt das Projekt, eine Forschungslücke zu schließen, indem es Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis aus ausgewählten europäischen Ländern in die Behandlung der einzelnen Forschungsthemen miteinbezieht, um aus dieser „Innenperspektive“ Handlungsempfehlungen für die deutsche öffentliche Verwaltung zu gewinnen.
Das Studium der Primär- und Sekundärquellen soll durch empirische Erkenntnisse ergänzt werden. Neben der Sammlung und Auswertung von Dokumenten, Leitbildern und Ausschreibungstexten werden Interviews mit Vertretern von Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen für den öffentlichen Dienst sowie Personalverantwortlichen maßgeblicher öffentlicher Institutionen die tatsächlich gelebte Praxis in Sachen Personalgewinnung und -entwicklung nahebringen.
Die Auswahl der zu untersuchenden europäischen Länder soll auf den unterschiedlichen Rechtstraditionen sowie auf der geographischen Verteilung aufbauen. Ansatzweise soll die Länderauswahl die common-law- und die civil-law-Tradition gegenüberstellen und daher das Vereinigte Königreich als ersten Vergleichsparameter heranziehen. Innerhalb der zweiten Kategorie ist das mitteleuropäische französische Modell dem südeuropäischen italienischen System sowie der polnischen osteuropäischen Tradition schwerpunktmäßig gegenüberzustellen. Aus diesem Vergleich sollen Optimierungsansätze für die deutsche öffentliche Verwaltung abgeleitet werden.