Art. 15 – Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Der Wert und Nutzen künstlicher Intelligenz für die Wirtschaft und Gesellschaft bemessen sich maßgeblich danach, wie verlässlich intelligente Anwendungen im alltäglichen Gebrauch tatsächlich sind. Das betrifft nicht nur die Korrektheit ihrer Ergebnisse. Sie müssen auch Fehlern und Störungen – gleich, ob diese technisch bedingt sind oder unbefugte Dritte sie hervorgerufen haben – möglichst trotzen. Die KI-VO statuiert daher für Hochrisiko-KI-Systeme in Art. 15 einen Anforderungsdreiklang aus Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Sie stellt sich damit in den Dienst des übergeordneten strategisch-politischen Ziels der EU, vertrauenswürdige und ethische KI im Binnenmarkt zu fördern sowie das Niveau der Cybersicherheit (insbes. von Schlüsseltechnologien wie KI) zu erhöhen.
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